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Internationale Transporte

Aussetzung der Meldepflichten bezüglich der Entsendung und der Prüfung der Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für entsendete Fahrer im Rahmen der grenzüberschreitenden Güter- oder Personenbeförderung

Die Bestimmungen zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gelten grundsätzlich in Situationen der grenzüberschreitenden Güter- und Personenbeförderung:

  • Für Kabotage innerhalb von Luxemburg
  • Für grenzüberschreitende Beförderungen von oder nach Luxemburg

Aktuell sind allerdings die Meldepflichten bezüglich der Entsendung und die Prüfung der Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für entsendete Fahrer im Rahmen der grenzüberschreitenden Güter- oder Personenbeförderung sowie für Kabotage innerhalb von Luxemburg ausgesetzt, da zunächst das Ergebnis der Diskussionen über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung der spezifischen Regeln für die Entsendung von Fahrern im Transportsektor, welche derzeit auf europäischer Ebene stattfinden, abgewartet wird. Die oben genannten Bestimmungen zur Entsendung werden für den Straßentransportsektor solange ausgesetzt bis die spezifischen Reglungen in diesem Bereich ins nationale Recht umgesetzt wurden.